Arbeitssicherheit

Gemäß Baustellenverordnung liegt es in der Verantwortung des Bauherren, bei allen Bautätigkeiten, bei denen mehr als ein Unternehmen tätig ist, die Koordinierung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sicherzustellen (SiGeKo-Tätigkeit).  Bei Arbeiten in Kontaminierten Bereichen sind besondere Maßnahmen für die Arbeit und Sicherheit nach BGR128 zu beachten.
    
Wir erstellen für Sie:

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
  • Arbeits- und Sicherheitspläne nach BGR 128